BVI, Honorar-Welle und Trade Republic: Anatomie des DACH-Finanzberatungs-Markts 2026
Zwischen Sparkassen-Filiale und Neobroker-App liegt der DACH-Finanzberatungs-Markt in einer Umbruchphase. Eine nüchterne Bestandsaufnahme über Akteur:innen, Verbandsstrukturen und die offene Frage nach dem Provisionsverbot.
Wer im Frühjahr 2026 versuche, ein realistisches Bild des deutschen Finanzberatungs-Markts zu zeichnen, sehe sich einer eigentümlichen Doppelstruktur gegenüber. Auf der einen Seite stehen die klassischen Vermittlungswege, die zwischen Bankfiliale, Versicherungsbüro und Strukturvertrieb seit Jahrzehnten die Bilanzen der Privathaushalte gestalten. Auf der anderen Seite eine seit etwa 2018 mit Wucht wachsende digitale Welle, deren Marktführer aus Berlin und München kommen, die mit App-Oberflächen statt Beratungsgespräch arbeiten und deren Geschäftsmodelle weite Teile der klassischen Wertschöpfungskette neu zuschneiden. Eine nüchterne Bestandsaufnahme zeigt: Die alte Welt ist deutlich kleiner, die neue Welt deutlich heterogener als die jeweiligen Erzählungen über sie behaupten.
Die Vermessung eines Mikrokosmos
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Industrie- und Handelskammern (IHK) führen seit Jahren getrennte Register für Finanz- und Versicherungsvermittler:innen. Zum 1. Januar 2026 waren im Vermittlerregister §34d Gewerbeordnung rund 188.000 Versicherungsvermittler:innen erfasst. Hinzu kommen rund 38.000 Finanzanlagenvermittler:innen nach §34f Gewerbeordnung und rund 4.500 Honoraranlageberater:innen nach §34h Gewerbeordnung. Zählt man die zugelassenen Wertpapierdienstleistungsunternehmen und ihre angestellten Berater:innen hinzu, kommt man auf rund 230.000 Personen, die in Deutschland regelmäßig Finanzberatungs- oder Vermittlungsleistungen erbringen. In Österreich sind nach Zahlen der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) Anfang 2026 rund 35.000 Personen als Versicherungs- oder Finanzvermittler:innen registriert, in der Schweiz nach Angaben der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) und der Selbstregulierungsorganisationen rund 18.000.
Auf der Anbieter-Seite konzentrieren sich die Provisionsströme auf eine überschaubare Zahl von Häusern. Im Versicherungsbereich dominieren Allianz Deutschland, Generali Deutschland, R+V, AXA und die Württembergische Versicherung. Im Bankgeschäft tragen die Sparkassen-Finanzgruppe (rund 360 Häuser) und der Genossenschaftliche Finanzverbund (rund 700 Volks- und Raiffeisenbanken plus DZ Bank und R+V) zusammen über die Hälfte des Privatkundengeschäfts. Im freien Vertrieb prägen die DVAG (Deutsche Vermögensberatung) mit rund 19.000 selbstständigen Vermögensberater:innen, MLP (rund 2.000 Berater:innen), Swiss Life Select, tellsell und Bonnfinanz das Bild. Insgesamt teilt sich der deutsche Beratungsmarkt grob in vier Hauptkanäle: Banken halten rund 30 Prozent des Vermittlungsvolumens, Versicherer rund 25 Prozent, freie Vermittler:innen rund 35 Prozent, Honorarberater:innen die verbleibenden zehn Prozent.
Verbände als Schaltstellen der Branche
Der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI), 1970 in Frankfurt am Main gegründet, ist die zentrale Interessenvertretung der deutschen Fondsindustrie. Seine etwa 110 Mitglieder verwalten zum Jahresanfang 2026 ein Gesamtvermögen von rund 4.200 Milliarden Euro – eine Zahl, die das Volumen des deutschen Bruttoinlandsprodukts überschreite. Die jährlichen BVI-Statistiken über Mittelzu- und -abflüsse, über Vermögensallokation und über die Aufteilung zwischen offenen Publikumsfonds, Spezialfonds und ETFs gehören zu den meistzitierten Marktbeobachtungen im DACH-Raum. Sie zeigen für die vergangenen Jahre einen klaren Trend: ETFs haben ihren Anteil am offenen Publikumsfondsvermögen von rund acht Prozent im Jahr 2015 auf über 23 Prozent Anfang 2026 erhöht.
Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) mit Sitz in Düsseldorf vertritt die Anleger:innen-Seite. 1947 gegründet, zählt sie heute rund 35.000 Mitglieder und ist auf Hauptversammlungen deutscher börsennotierter Gesellschaften eine ständige Stimme der Privatanleger:innen. In der Aufarbeitung der Schiffsfonds-Krise, der Wirecard-Affäre 2020 und der Hypovereinsbank-Streitfälle der 2000er-Jahre hat die DSW Sammelklagen koordiniert und juristische Grundsatzentscheidungen erstritten.
Der VOTUM Verband, 2008 als Bundesverband Honorarberatung gegründet und seit 2018 unter dem Namen VOTUM Verband Unabhängiger Beratungs- und Vermittlungsunternehmen firmierend, vertritt die wachsende Gruppe der Honorar- und Servicegebühren-basierten Vermittler:innen. Zum Jahresanfang 2026 zählt der Verband rund 1.300 Mitglieder, ein Plus von etwa 40 Prozent gegenüber 2020. Daneben besteht der Berufsverband Deutscher Honorarberater (BVDH), der eine etwas striktere Definition der reinen Honorarberatung verfolgt und im Wesentlichen die nach §34h GewO registrierten Beraterinnen und Berater organisiert.
Auf der Vermittlerseite sind der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und der Bundesverband Finanzdienstleistung (AfW) die wichtigsten Verbände. Beide pflegen einen regelmäßigen Austausch mit BaFin und Bundesregierung, insbesondere zu den laufenden Diskussionen um die Umsetzung der EU-Retail-Investment-Strategy.
Die Fintech-Welle und ihre eigene Topographie
Die digitale Welle der vergangenen Dekade hat den DACH-Markt nicht ersetzt, aber unwiderruflich neu vermessen. Trade Republic, 2015 in Berlin gegründet und seit Anfang 2019 mit dem Neobroker-Modell live, gehört dabei zu den prägendsten Akteur:innen. Das Unternehmen meldete für das Jahresende 2025 rund vier Millionen Kund:innen und verwaltete Kund:innen-Vermögen von über 80 Milliarden Euro. Seit 2024 verfügt Trade Republic über eine deutsche Vollbanklizenz und tritt damit auch als Kreditinstitut auf. Das Geschäftsmodell basiert auf der sogenannten Payment for Order Flow (PFOF)-Vergütung – ein Modell, das die EU-Wertpapiermarkt-Reform 2024 ab 2026 schrittweise einschränkt. Die mittelfristige Geschäftsmodell-Transformation hin zu Sparzins-, Karten- und Premium-Diensten ist daher zu einem zentralen strategischen Thema des Unternehmens geworden.
Scalable Capital, 2014 in München gegründet, startete ursprünglich als Robo-Advisor mit automatisierter Portfolio-Verwaltung und entwickelte sich ab 2020 zusätzlich zum Neobroker. Anfang 2026 verwaltet das Unternehmen für rund 1,2 Millionen Kund:innen ein Vermögen von etwa 27 Milliarden Euro. Die Robo-Komponente, die nach modellbasierter Risiko-Steuerung in ETF-Portfolios anlegt, gilt als europäisches Referenz-Modell für das Segment.
N26, 2013 in Berlin als Number26 gegründet, hat sich zur größten europäischen Neobank entwickelt. Mit Vollbanklizenz seit 2016 und einer Kund:innen-Zahl von rund acht Millionen in 24 europäischen Märkten zum Jahresanfang 2026 ist N26 vor allem im Tagesgeschäft, im Kartengeschäft und seit einigen Jahren auch im Brokerage präsent. Mehrere Datenpannen und ein BaFin-Wachstumsdeckel zwischen 2021 und 2024 haben die Expansionsgeschwindigkeit gebremst, ohne das Geschäftsmodell zu erschüttern.
Im Direktbankenbereich bleibt die DKB Deutsche Kreditbank ein eigener Faktor. Als Tochter der BayernLB hat sie sich zur größten reinen Direktbank Deutschlands entwickelt und meldet für Anfang 2026 rund 5,8 Millionen Kund:innen. Comdirect (seit 2020 in der Commerzbank vollintegriert), ING Deutschland mit rund 9,5 Millionen Kund:innen und die Targobank ergänzen das Bild.
Das Provisionsverbot als Strukturfrage
Die wichtigste regulatorische Diskussion der Jahre 2024 bis 2027 betrifft die Provisionsstruktur der DACH-Beratung. Die Retail Investment Strategy der EU-Kommission, vorgelegt im Mai 2023, enthielt in ihrer ursprünglichen Fassung Elemente eines Teil-Provisionsverbots, insbesondere für das beratungsfreie Geschäft. Im Trilog-Verfahren wurden diese Komponenten erheblich abgeschwächt. Die Mitte 2025 verabschiedete Fassung sieht stattdessen verschärfte Pflichten zur Offenlegung von Vertriebsvergütungen, zur Geeignetheitsprüfung und zur Value-for-Money-Bewertung von Anlageprodukten vor. Die nationale Umsetzung muss bis Mitte 2027 erfolgen.
Die Wirkung dieser Reform auf den DACH-Markt ist Gegenstand widerstreitender Prognosen. Befürworter:innen eines vollständigen Provisionsverbots, vertreten unter anderem durch den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), die Stiftung Warentest und Teile der Honorarberatungs-Verbände, argumentieren, dass die niederländische Erfahrung seit 2014 und die britische Erfahrung seit dem Retail Distribution Review (RDR) 2013 zeige: Provisionsverbote führten zu transparenteren Produktkosten, zu einer Verschiebung in günstigere ETF- und Indexlösungen und zu einer professionalisierten Honorarberatungs-Landschaft. Gegner:innen, vor allem aus dem AfW, dem BVK und Teilen der Versicherungswirtschaft, verweisen darauf, dass in den Niederlanden die Beratungsdichte für mittlere und kleinere Vermögen seit 2014 deutlich gesunken sei und ein „Beratungsausschluss” weniger vermögender Haushalte drohe.
Die Datenlage gibt beiden Seiten Argumente. Eine 2024 veröffentlichte Studie der niederländischen Aufsicht AFM zeigt, dass die Anzahl reiner Finanzberatungs-Mandate für Haushalte mit Vermögen unter 100.000 Euro seit dem Provisionsverbot um rund 60 Prozent zurückgegangen ist. Gleichzeitig sei die Verbreitung kostengünstiger ETF-Sparpläne stark gestiegen, der Anteil teurer Lebensversicherungsbasierter Anlageprodukte spürbar gesunken. Welche Botschaft dieser Befund für den deutschen Markt enthalte, hänge von der Bewertung ab, ob die Verlagerung in App-basierte Selbstentscheidung als demokratische Emanzipation oder als Beratungsabbau verstanden werde.
Was sich für Anleger:innen ändern wird
Für DACH-Privatanleger:innen ergeben sich aus diesem Strukturbild einige nüchterne Konsequenzen. Erstens: Die Vermittlungslandschaft wird in den kommenden zwei bis drei Jahren transparenter werden. Die ab 2027 einheitliche Kostenausweisung im Rahmen der Retail Investment Strategy wird die Vergleichbarkeit von Lebensversicherungs-, Fonds- und Mischprodukten deutlich erhöhen. Zweitens: Die digitale Welle wird weitergehen, allerdings mit veränderten Geschäftsmodellen. Der Wegfall von Payment for Order Flow zwingt die Neobroker zu neuen Erlösstrukturen, die mit höherer Wahrscheinlichkeit als bisher tatsächliche Gebühren beinhalten werden. Drittens: Die Bedeutung der unabhängigen Honorarberatung wird wachsen, ohne kurzfristig zur Marktmacht zu werden. Wer eine ehrlich unabhängige Beratung suche, könne sich an die Suchsysteme von VOTUM, BVDH und der Verbraucherzentralen halten.
Viertens und zentral: Die Verantwortung für das eigene Vermögen liegt im DACH-Markt 2026 stärker bei den Anleger:innen selbst als zu jeder Zeit zuvor. Die Beratung ist nicht abgeschafft, aber sie ist – auch durch BaFin- und EU-Auflagen – formalisierter und distanzierter geworden. Das ist im Sinne des Anleger:innen-Schutzes ein Fortschritt. Es verlangt aber von Privathaushalten eine eigene Finanzbildung, die das Schulwesen und das öffentliche Bildungssystem in Deutschland, Österreich und der Schweiz bislang nur unzureichend leisten. Die nächste Strukturfrage des DACH-Finanzberatungs-Markts wird daher vermutlich weniger eine regulatorische als eine bildungspolitische sein.